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BVerwG, 08.10.1969 - VIII B 90.68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Beschwerdeschrift im Kriegsdienstverweigerungsverfahren - Beurteilung einer Gewissensentscheidung eines Kriegsdienstverweigerers nach dessen Gesamtpersönlichkeit als ehrlicher und glaubwürdiger Mensch - Zulässigkeit von Fragen in Bezug auf fiktive ...
Verfahrensgang
- VG Düsseldorf, 18.06.1968 - 10 K 1005/68
- BVerwG, 08.10.1969 - VIII B 90.68
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 97.67
Kriegsdienstverweigerung und Wehrpflichtrecht - Begründung der …
Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - VIII B 90.68
Der hier entscheidende Senat hat im Urteil BVerwGE 30, 358 diese Ausführungen des VII. Senats mit eingehender Begründung in einem einschränkenden Sinne ausgelegt. - BVerwG, 31.10.1968 - VIII C 20.67
Bestehen einer Amtsermittlungspflicht
Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - VIII B 90.68
Zu dieser Frage hat der hier entscheidende Senat (gleichfalls in Modifikation der bisherigen Rechtsprechung) in der Entscheidung vom 31. Oktober 1968 - BVerwG VIII C 20.67 - (BWV 1969, 188 = DÖV 1969 = DVBl. 1969, 402) ausgeführt:. - BVerwG, 24.04.1969 - VIII C 93.67
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - VIII B 90.68
Hinzuweisen ist auf die Entscheidung vom 24. April 1969 - BVerwG VIII C 93.67 - (DVBl. 1969, 748), in der es der Senat nicht beanstandet hat, daß dort die Tatsacheninstanz die Annahme einer echten Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe mit der Begründung ablehnte, eine solche lasse sich nicht feststellen, da der Wehrpflichtige sich mit den Fragen, von denen die Berechtigung seiner Weigerung abhänge, nicht entsprechend seinen geistigen Fähigkeiten und Anlagen auseinandergesetzt habe. - BVerwG, 11.05.1962 - VII C 143.60
Anspruch auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen an die …
Auszug aus BVerwG, 08.10.1969 - VIII B 90.68
Der Kläger macht geltend, das Verwaltungsgericht sei von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Mai 1962 - BVerwG VII C 143.60 - (BVerwGE 14, 146) abgewichen, indem es die behauptete Gewissensentscheidung nicht wegen Unglaubwürdigkeit der Persönlichkeit des Klägers, sondern wegen seiner fehlenden geistigen Auseinandersetzung mit den einschlägigen Problemen sowie auf Grund nachteiliger Schlüsse aus seinen Antworten auf Fragen, insbesondere Konfliktfragen, in der Vernehmung verneint habe.